Auswertung der Stimmzettel für das Umlaufverfahren 2021

 

 

Am 28.11.2021 wurden an alle 118 Mitglieder unseres Vereines der aktuelle Rechenschaftsbericht und der Revisionsbericht für das Geschäftsjahr 2021 auf dem Postweg zugestellt. Dem Schreiben lag zudem ein Abstimmungsformular bei. Alle Mitglieder wurden gebeten, bis zum 22.12.2021 ihre Stimme über den Rechenschaftsbericht, den Revisionsbericht und über die Entlastung des Vorstandes in schriftlicher Form abzugeben. Dieser Bitte kamen insgesamt 90 Mitglieder nach.

 

Die Stimmzettel wurden bis zum 22.12.2021 an unseren Vereinsvorsitzenden zurück geschickt.

 

Über die oben genannten Berichte und der Entlastung des Vorstandes wurde wie folgt abgestimmt:

 

 

 

Ich habe den Rechenschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2020/2021

zur Kenntnis genommen und stimme hierfür wie folgt ab:

 

 

                                                               84                   0                   6

 

                                                                 Ja                                    Nein                      Stimmenenthaltung

 

 

 

 

Ich habe den Bericht der Revisionskommission für das Geschäftsjahr 2020/2021

 zur Kenntnis genommen und stimme hierfür wie folgt ab:

 

 

                                      85                   0                   5

 

                                                                 Ja                                    Nein                      Stimmenenthaltung

 

 

 

 

 

Hiermit stimme ich schriftlich über die Entlastung des Vorstandes

für das Geschäftsjahr 2020/2021 wie folgt ab:

 

 

                                                                84                  1                    5

 

                                                                 Ja                                    Nein                      Stimmenenthaltung

 

 

 

 

Die schriftliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren erfolgt ohne Versammlung der Mitglieder nach Art. 2 § 5 Abs. 3 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil –, Insolvenz – und Strafverfahrensrecht“.

 

      Voraussetzungen hierfür sind, dass

  •       alle Mitglieder des Vereins beteiligt werden,
  •       bis zu dem vom Vorstand gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben,
  • ·        das Umlaufverfahren endete nach einer 3-wöchigen Frist am 22.12.2021.

 

Es wird festgestellt, dass alle erforderlichen Vorrausetzungen für die Gültigkeit des durchgeführten Umlaufverfahrens eingehalten und der Vorstand des AV Gröditz e.V. für das Geschäftsjahr 2020/2021 entlastet wurde.